Marie Söllner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soellner Consulting LTD · Stand Oktober 2026. Gelten für alle Programmstufen.

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Soellner Consulting LTD („Anbieterin“) und dem Teilnehmer über die Teilnahme am Closer Camp in allen Programmstufen.

(2)Sie ergänzen den Teilnahmevertrag. Bei Widersprüchen geht der Teilnahmevertrag vor; individuell getroffene Vereinbarungen gehen beiden vor.

(3)Abweichende Bedingungen des Teilnehmers gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

(1)Wie der Vertrag zustande kommt, regelt § 3 des Teilnahmevertrags.

(2)Unterzeichnung und Übermittlung können elektronisch erfolgen, insbesondere durch Rücksendung des unterzeichneten PDF per E-Mail oder WhatsApp oder über einen Dienst für elektronische Signaturen.

(3)Die Anbieterin stellt dem Teilnehmer den unterzeichneten Vertrag samt Anlagen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, in der Regel als PDF per E-Mail.

(4)Das Widerrufsrecht von Verbrauchern richtet sich nach § 11 des Teilnahmevertrags und der Widerrufsbelehrung in Anlage 1.

§ 3 Leistungen und Durchführung

(1)Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem Teilnahmevertrag. Weitere Leistungen, insbesondere die individuelle Erstellung von Websites, Verkaufsunterlagen oder Werbekampagnen, sind nur geschuldet, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurden.

(2)Die Leistungen werden online über die Plattformen und Kommunikationskanäle erbracht, die die Anbieterin mitteilt. Termine für Live-Gruppencalls gibt die Anbieterin rechtzeitig über diese Kanäle bekannt.

(3)Aus sachlichen Gründen, insbesondere bei Erkrankung eines Coaches oder technischen Störungen, darf die Anbieterin Termine verschieben. Sie informiert die Betroffenen unverzüglich und bietet für ausgefallene Termine einen Ersatztermin an.

(4)Die Anbieterin darf Kursinhalte aktualisieren, ergänzen oder durch gleichwertige Inhalte ersetzen, solange vereinbarte wesentliche Leistungen nicht entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden.

(5)Versäumt der Teilnehmer einen Live-Gruppencall, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin; soweit Aufzeichnungen bereitgestellt werden, kann er den Call dort nachholen. Für 1:1-Termine gilt der Teilnahmevertrag.

§ 4 Mitwirkung und Verhalten

(1)Für die Teilnahme benötigt der Teilnehmer einen geeigneten Internetzugang und ein kompatibles Endgerät.

(2)Der Teilnehmer teilt Änderungen seiner Kontaktdaten rechtzeitig mit.

(3)Zugangsdaten sind vertraulich aufzubewahren. Bei einem vermuteten Missbrauch informiert der Teilnehmer die Anbieterin unverzüglich.

(4)In Calls, in der Community und in Übungsformaten gilt ein respektvoller Umgang. Beleidigungen, Drohungen, Belästigungen und rechtswidrige Inhalte sind untersagt.

(5)In der Community darf der Teilnehmer keine Werbung verbreiten und andere Teilnehmer nicht ohne deren Zustimmung für eigene Angebote ansprechen oder abwerben.

(6)Verstößt der Teilnehmer trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen die Absätze 4 oder 5, kann die Anbieterin ihn von der Community und den Live-Gruppencalls ausschließen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1)Vergütung, Zahlungswege, Fälligkeit, Finanzierungsvorbehalt und die Folgen eines Zahlungsverzugs richten sich nach den §§ 4 bis 7 des Teilnahmevertrags.

(2)Nimmt der Teilnehmer bereitgestellte Leistungen nicht in Anspruch, verringert sich die Vergütung dadurch nicht. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(3)Zusätzliche Leistungen und der Wechsel in eine höhere Programmstufe bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4)Verzugszinsen und Kosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben.

(5)Gesetzliche Rechte bei verbundenen Verträgen bleiben unberührt.

§ 6 Closerstellen und Netzwerk

(1)Soweit der Teilnahmevertrag den Zugang zu Closerstellen oder Kontakte aus dem Netzwerk der Anbieterin vorsieht, schließt der Teilnehmer Verträge mit Auftraggebern unmittelbar mit diesen. Die Anbieterin wird dadurch nicht Vertragspartei.

(2)Auswahl, Verfügbarkeit und Anforderungen von Closerstellen können sich ändern.

§ 7 Nutzungsrechte

(1)Ergänzend zu § 9 des Teilnahmevertrags darf der Teilnehmer Skripte und Vorlagen für die eigene Tätigkeit anpassen.

(2)Nicht gestattet ist insbesondere, Kursinhalte weiterzuverkaufen oder die Materialien als eigenes Schulungs- oder Coachingangebot zu vermarkten.

(3)Rechte an Inhalten, die der Teilnehmer selbst erstellt, bleiben bei ihm.

§ 8 Vertraulichkeit, Aufzeichnungen und Werbung

(1)Beide Seiten behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäftsgeheimnisse vertraulich, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Allgemein bekannte Informationen und die Anwendung erlernter Fähigkeiten im eigenen Beruf fallen nicht darunter.

(2)Zeichnet die Anbieterin Live-Calls auf, informiert sie die Teilnehmer vorher; soweit erforderlich, holt sie deren Einwilligung ein.

(3)Namen, Bilder, Stimmen, Erfahrungsberichte oder Ergebnisse des Teilnehmers nutzt die Anbieterin für Werbung nur mit seiner gesonderten Einwilligung.

§ 9 Haftung

(1)Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(3)Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

(5)Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

§ 10 Kündigung

(1)Kündigungen sind in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail.

(2)Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)Personenbezogene Daten verarbeitet die Anbieterin nach § 12 des Teilnahmevertrags und ihrer Datenschutzerklärung. An Auftraggeber oder Projektpartner gibt sie Daten des Teilnehmers nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage und nach vorheriger Information weiter.

(2)Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Teilnehmer ihnen zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(3)Im Übrigen gelten die Schlussbestimmungen des Teilnahmevertrags (§ 13), insbesondere zu Rechtswahl, Gerichtsstand und Textform.